AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EventAgenten-Aachen für die Organisation und Durchführung von Events und Incentives sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen EventAgenten-Aachen und dem Auftraggeber.

1. Allgemeines

Der Auftraggeber erklärt sich bei sämtlichen Leistungen ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Jedes Vertragsangebot seitens des Kunden bedarf der Auftragsbestätigung durch EventAgenten-Aachen.

2. Leistungen

Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistungen bestimmen sich jeweils nach dem einzeln abzuschließenden Vertrag inklusive Anlagen.

3. Fremde Leistungen

3.1 Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass EventAgenten-Aachen eventuell auch Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit der Durchführung von vereinbarten Leistungen beauftragt.

3.2 Vermittelt EventAgenten-Aachen einzelne Leistungen in fremden Namen, wie zum Beispiel Hotelaufenthalte, Mietwagen oder Flüge, richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners. EventAgenten-Aachen haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden. Für die Leistungserbringung selbst haftet der jeweilige Fremdanbieter.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber wird EventAgenten-Aachen alle Informationen, die zur Durchführung des Vertrags erforderlich sind, frühestmöglich mitteilen.

4.2 Vorschläge, die EventAgenten-Aachen für Events/Incentives erstellt, darf der Auftraggeber nur dann nutzen, wenn er EventAgenten-Aachen ausdrücklich mit deren Durchführung beauftragt hat.

5. Preise

Preiserhöhungen, die aufgrund von Umständen entstehen, die erst nach Abschluss des Vertrags eingetreten sind und vorher nicht absehbar waren, kann EventAgenten-Aachen an den Auftraggeber weiterreichen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Event/Incentive mehr als vier Monate liegen. Sie können nur dann weitergereicht werden, wenn genaue Angaben zur neuen Preisberechnung erfolgen und diese spätestens bis drei Wochen vor dem Event/Incentive dem Auftraggeber gegenüber erklärt werden. Beispiele: Erhöhung von Beförderungskosten, höhere Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse.

Preiserhöhungen durch EventAgenten-Aachen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Kunden mitgeteilt.

6. Rücktritt/Kündigung bei nicht vorhersehbarer höherer Gewalt/Insolvenz

6.1 Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, beeinträchtigt oder vereitelt, können EventAgenten-Aachen und der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Dasselbe gilt, wenn über eine der Parteien ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

6.2 EventAgenten-Aachen zahlt dann bereits geleistete Anzahlungen zurück, behält sich jedoch ausdrücklich vor, eine Entschädigung für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringende Leistungen zu verlangen. Diese Entschädigung beinhaltet auch die Kosten, die für die Leistungen von Dritten zu erbringen sind und/oder anfällige Stornokosten der Leistungsträger.

7. Gewährleistung

7.1 Wenn EventAgenten-Aachen die vereinbarte Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt, kann der Auftraggeber Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich den vor Ort anwesenden Mitarbeitern von EventAgenten-Aachen anzuzeigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei eventuellen Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den möglicherweise entstehenden Schaden gering zu halten. Kommt er dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nach, stehen ihm keine etwaigen Ansprüche zu. Wenn die Abhilfe einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, kann EventAgenten-Aachen diese verweigern.

7.2 Es ist möglicherweise notwendig, einzelne Leistungen auch noch nach Abschluss des Vertrags zu ändern. Geringfügige Änderungen der Leistungen berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Minderung des vereinbarten Entgelts. EventAgenten-Aachen verpflichtet sich, bei allen sonstigen Änderungen die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

7.3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Haftung

Soweit ein Schaden des Kunden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich von EventAgenten-Aachen herbeigeführt worden ist, wird die gesamte Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, bis zur Höhe des dreifachen vereinbarten Preises beschränkt. Dieser Haftungsausschluss gilt auch, falls EventAgenten-Aachen für einem dem Kunden entstehenden Schaden alleine wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9. Ausschluss von Ansprüchen

9.1 Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers muss dieser innerhalb eines Monats nach Beendigung des Events/Incentives EventAgenten-Aachen gegenüber schriftlich geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber etwaige Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

9.2 Die Ansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von zwei Jahren.

10. Abtretung

Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers gegenüber EventAgenten-Aachen ist ausgeschlossen.

11. Geheimhaltung

Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

12. Schlussbestimmung

12.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder Regelungen des Vertrages unwirksam bzw. unzulässig sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

12.2 Ist der Vertragspartner eine juristische Person, Kaufmann oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Aachen.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

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